Urteil vom Verwaltungsgericht Braunschweig

Liebe Genossinnen, liebe Genossen,

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat am 23. Juni 2015 entschieden: Die Vorgehensweise der Bürgermeister bei der Wahl zu Samtgemeindebürgermeister Juni 2014 ist rechtens. Selbst die Tatsache, dass die Bürgermeister bei der Ablehnung unseres Einspruches sozusagen als Verursacher selbst über die Rechtmäßigkeit ihres eigenen Verhaltens entschieden haben, hat dem Gericht keine Bedeutung beigemessen. Für uns ist dies ein fader Beigeschmack. Unsere guten Argumente konnten den Richter leider nicht beeindrucken. Vielmehr war es schon sehr interessant zu hören, mit welchen Gegenargumenten agiert wurde. Da ging es z.B. um das Verteilen von Bonbons am Wahltag (!).

Wir werden die schriftliche Begründung abwarten und dann entscheiden, wie wir weiter vorgehen werden.

Wir gehen davon aus, dass der Samtgemeindebürgermeister in Zukunft loyal und neutral die Verwaltung leitet, die Samtgemeinde repräsentiert, und dies im Einvernehmen mit allen im Samtgemeinderat vertretenen Fraktionen macht. Dazu gehört auch die SPD Fraktion. Weiterhin erwarten wir, dass er die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger vertritt. Wir werden dies sehr deutlich beobachten.
Grüße aus Ummern von Siegward Binkau