Katrin Göring-Eckardt/Peer Steinbrück 11. Juli 2013
Countdown Mindestlohn
Rot-Grün führt am 1. Februar 2014 den gesetzlichen Mindestlohn ein
Mehr als jeder fünfte Beschäftigte in Deutschland muss von einem Niedriglohn leben. Mehr als sechs Millionen Menschen arbeiten für weniger als 8,50 Euro brutto die Stunde, rund 1,3 Millionen sogar für weniger als fünf Euro. Mehrere hunderttausend Menschen arbeiten zwar den ganzen Tag, sie müssen aber trotzdem zum Jobcenter gehen, um sich aufstocken zu lassen. Weil ihr Lohn zum Leben nicht reicht, bezahlen das die Steuerzahler jedes Jahr mit mehreren Milliarden Euro.
Das ist die soziale Wirklichkeit in einem Land, das Exportweltmeister ist und in dem Unternehmen gute Gewinne machen. Viele Betriebe zahlen gerechte Löhne für gute Arbeit. Aber es gibt auch viele, deren Geschäftsmodell auf Dumpinglöhnen gründet. Das werden wir ändern.
Die Bundesregierung redet viel, macht aber nichts. Schwarz und Gelb wollen keinen gesetzlichen Mindestlohn. Sie reden von Lohnuntergrenzen. Diese sollen aber nicht überall und schon gar nicht für jeden gelten. Denn diejenigen, deren Tariflohn unterhalb der Grenze von 8,50 Euro liegt, haben nach dem Willen von Union und FDP einfach Pech gehabt.
Deshalb brauchen wir einen gesetzlichen Mindestlohn, von dem alle Menschen profitieren und um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Mit einer rot-grünen Mehrheit in Bundestag und Bundesrat wird das Mindestlohngesetz sofort nach der Konstituierung des neuen Bundestages in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Es wird das Leben von Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern positiv verändern. Der Mindestlohn ist auch volkswirtschaftlich richtungsweisend: Er schafft neue Kaufkraft in Deutschland, stärkt die Binnennachfrage und entlastet die Sozialsysteme.
Unser Ziel ist der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens sowie das Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes zum 1. Februar 2014. Im Dezember 2013 wird es voraussichtlich zwei Sitzungswochen des Deutschen Bundestages geben, der Bundesrat tritt an zwei Terminen im November (8./29.) und einmal im Dezember (19.) zusammen. Wir haben in diesem Zeitplan bewusst Spielräume für eine angemessene Prüfung des Gesetzentwurfes und die Befassung des Bundespräsidenten vorgesehen.
Nur eine Mehrheit von SPD und Grünen stellt sicher, dass es einen gesetzlichen Mindestlohn gibt, der seinen Namen auch tatsächlich verdient:
Ein gesetzlicher Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro. Gesetzlich garantiert. Flächendeckend. In Ost und West.